Anders sieht die Situation aus, wenn die Kosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Hier können die Parkgebühren einen Ansatz in der Steuererklärung rechtfertigen – und zwar über die Werbungskosten.
Eín Miteinander - kein Gegeneinander
zuletzt bearbeitet 08.01.2018 21:37 |
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