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Tauschkriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ob Paletten „tauschfähig“ sind, ist definiert. Nicht tauschfähig sind Paletten laut EPAL, wenn[6]
die Palette nicht von einem lizenzierten Betrieb nach EPAL-Kriterien hergestellt wurde,[7][8]
die EUR- oder andere Markierungen auf den Klötzen fehlen,
ein Brett fehlt,
Bretter so beschädigt sind, dass mehrere Nagelschäfte sichtbar sind,
ein Klotz fehlt oder so beschädigt ist, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist,
der Allgemeinzustand sehr schlecht ist (morsch, verschmutzt usw.),
die Palette von einem nicht lizenzierten Betrieb repariert wurde.
Die Bestimmungen zur Herstellung und Reparatur von EPAL-Europaletten sind bis hin zur Position der einzelnen Nägel umfangreich. Verstöße werden regelmäßig straf- und zivilrechtlich verfolgt. Es befinden sich zahlreiche gefälschte Europaletten in Umlauf.
Gefälschte Europaletten. Besonders auffällig: die Paletten ganz ohne Kennzeichen am Klotz.
Offensichtlich gefälschtes Europool-branding am Klotz einer Palette.
Oft wird von „einwandfreien Tauschpaletten“ geredet. Als solche werden auch Paletten angenommen, die nicht zu 100 % den EPAL-Kriterien zur Tauschfähigkeit entsprechen.
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