#1

A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten

in Neuigkeiten - Aktuelles 09.07.2014 03:57
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten
Am Montagvormittag, 7. Juli, kontrollierten Beamte des Gefahrgut- und Schwerlastkontrolltrupps des Polizeibezirksreviers Lübeck auf der Autobahn 1 zwei Sattelzüge.
Die Beamten kontrollierten auf dem Rastplatz "Seeretzer Feld" gegen 11 Uhr einen 42-jährigen, bulgarischen Fahrer. Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten staunten die Beamten nicht schlecht: In nur 28 Tagen hatte der Fahrer derart gegen die Fahrpersonalvorschriften verstoßen, dass rechnerisch ein Bußgeld in Höhe von 15.300 Euro für den Fahrer zusammen gekommen war. So hatte der Bulgare die zulässige tägliche Lenkzeit fünfmalig überschritten – die erforderlichen Ruhezeiten von elf Stunden zwischen den Lenkzeiten wurden sieben Mal reduziert (teilweise nur auf sieben Stunden). Weitere Verstöße (zum Beispiel Lenkzeitunterbrechungen nach spätestens viereinhalb Stunden Stunden) kamen noch hinzu. Erst nach einer Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 Euro vor Ort konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Diese wurde durch eine Überweisung der Firma realisiert. Die Firma selbst muss mit einem Bußgeld in doppelter Höhe rechnen.

Eine weitere Streife des Kontrolltrupps überprüfte am selben Tag um 17.45 Uhr ebenfalls auf dem Parkplatz einen mit zwei Fahrern besetzten litauischen Sattelzug. Der mit 20 Tonnen Tiefkühlfisch beladene Transport befand sich auf der Fahrt von Bergen in Norwegen nach Waren an der Müritz. Die beiden 38 und 41 Jahre alten litauischen Fahrer hatten im Kontrollzeitraum von 28 Tagen keine Wochenend-Ruhezeiten eingelegt und die vorgeschriebenen täglichen Ruhezeiten mehrfach unterschritten. Es musste eine sofortige Ruhezeit genommen werden, da das Höchstmaß der zulässigen täglichen Lenkzeit schon leicht überschritten war. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung von 2100 Euro angeordnet. Die als Sicherheit hinterlegten Geldbeträge wurden dem Bundesamt für Güterverkehr, welches die Ahndungsbehörde für ausländische Kfz.-Führer ist, überwiesen.

http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=92576


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#2

RE: A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten

in Neuigkeiten - Aktuelles 09.07.2014 05:32
von rumtreiber | 3.149 Beiträge | 3217 Punkte

Da haben sie ja gleich die richtigen erwischt


Schrott + Gebühren freie Fahrt


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#3

RE: A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten

in Neuigkeiten - Aktuelles 09.07.2014 08:05
von rumtreiber65 • Topmitglied | 8.144 Beiträge | 6222 Punkte

würd mal sagen das war een jackpott..weiter so...nur schade das die strafe nicht in voller höhe bezahlt werden muß
man stelle sich das alles von nem deutschen Fahrer vor...volle strafe,punktkonto voll gemacht(glaub ich),Fahrverbot....zum schluß vllt ne 11èr ruhe verordnet


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#4

RE: A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten

in Neuigkeiten - Aktuelles 11.07.2014 17:43
von Belinda | 476 Beiträge | 572 Punkte

A1, A2, A3,...... alle Hauptstrecken wären für unseren Staat wahre Goldgruben. Das ist Fakt...

Zitat
KAUM EINER SCHEINT ZU WISSEN, DASS DIE KABINE TABU IST

Was offensichtlich die wenigsten wissen, wahrhaben wollen oder stillschweigend hinnehmen: Die Wochenruhezeit, also jene 45-Stunden-Pause, die jedem Fahrer als Ausgleich zur stressigen Arbeitswoche zustehen, dürfen NICHT im LKW verbracht werden. Auch dann nicht, wenn der über eine entsprechende Ausstattung, sprich Bett verfügt! Der TRUCKER hat das Bundesamt für Güterverkehr BAG befragt, welche Pausen denn tatsächlich im LKW statthaft sind - und auch dazu, warum das BAG nicht Sonntag ab 22:00 Uhr oder ab Montagmorgen entsprechend kontrolliert und Ertappte aus dem Verkehr zieht.

Auf unsere Frage, welche Pausen im LKW mit Schlafkabine abgehalten werden können, antwortet Horst Roitsch, Leiter der BAG-Pressestelle: "Nach Artikel 4 h) der Verordnung EG Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck 'wöchentliche Ruhezeit' den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann [...]. Dies kann nur dann erfolgen, wenn diese Zeit nicht im Fahrzeug verbracht wird. Ausnahmsweise ist es jedoch nach Artikel 8 Abs. 8 der genannten Verordnung zulässig, nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt und dies nur in dem Ausnahmefall nach Artikel 8 Absatz 7 der genannten Verordnung, wenn eine Ruhepause als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit an eine andere Ruhezeit von mind. neun Stunden angehängt wird." Daraus geht klar hervor: Tagesruhezeit im Auto ja, verkürzte Wochenruhezeit ebenfalls. Aber eben keine 45-Stunden-Pausen am Auto- oder Rasthof!



Recht - Verboten: Wochenruhezeit im LKW


Und wo ist das Problem für DE Behörden?

Zitat
BELGIEN - Wochenenderuhepause // Abhaltung der wöchentlichen Ruhezeiten im Lkw - Regelung ab 21.06.2014

Eine Rückfrage beim belgischen Fachverband für Güterbeförderung ergibt, dass in Belgien ab 21.06.2014 effektiv folgende Änderung bei den Ruhezeiten in Kraft tritt :

Verbot um die „lange wöchentliche Ruhezeit im Lastwagen zu verbringen“. Verstöße dagegen werden mit einer sofort zu bezahlenden Strafe von EUR 1.800,00 geahndet. Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich, wird das Fahrzeug mit einer Radklemme ruhiggestellt.




http://www.aisoe.org/index.php?id=35&tx_ttnews[tt_news]=296&cHash=5f24fad936f1144a9942c4dc3deea100]Belgien
Geht doch, nur bei uns nicht? Ein echtes Ärgernis!

editiert:link funktionierte nicht...berichtigt: Purzel


zuletzt bearbeitet 11.07.2014 17:56 | nach oben springen

#5

RE: A1: Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten

in Neuigkeiten - Aktuelles 12.07.2014 08:55
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

..

Belinda...

es gibt nur 1 Problem...

die 45er im LKW ist auch in D verboten, nur nicht mit einem Bußgeld versehen.

Ausserdem gibt es ja Fahrer die draußen bleiben möchten...warum dürfen sie nicht ?

..


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