#1

Belgien verbietet Wochenruhezeit im LKW

in Neuigkeiten - Aktuelles 07.07.2014 20:38
von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte

Maßnahme für Verkehrssicherheit und gegen Sozialdumping

Seit 21.06.2014 ist in Belgien folgende Änderung bei den Ruhezeiten in Kraft getreten:

Verbot die lange wöchentliche Ruhezeit im Lastwagen zu verbringen.

Verstöße dagegen werden mit einer sofort zu bezahlenden Strafe von EUR 1.800 geahndet. Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich, wird das Fahrzeug mit einer Radklemme ruhiggestellt.
Erläuterung:

Durch diese Änderung soll die Verkehrssicherheit erhöht und Sozialdumping bekämpft werden. Gemäß europäischer Standards sollen sich LKW-Fahrer am Wochenende ausreichend erholen können.

Die verkürzte Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden darf schon im LKW verbracht werden.

Die normale Wochenruhezeit von 45 Stunden darf nicht im LKW verbracht werden, selbst dann nicht, wenn der LKW über eine entsprechende Ausstattung (Schlafkabine) verfügt.

Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Hotelrechnung erbracht werden.
Gesetzestext:

Belgisches Staatsblatt, Veröffentlichung vom 11.06.2014, auf Niederländisch oder Französisch unter diesem Link als PDF verfügbar.


Rückfragen:

Belgischer Fachverband der Transport- und Logistikunternehmen:

FEBETRA
Stapelhuisstraat 5a
B-1020 Brüssel
T +32 2 425 68 00
F +32 2 425 05 68

Belgien verbietet Wochenruhezeit im LKW


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#2

RE: Belgien verbietet Wochenruhezeit im LKW

in Neuigkeiten - Aktuelles 07.07.2014 21:34
von F12 • Goldmitglied | 26.467 Beiträge | 19086 Punkte

Aha.

so ähnlich hatten wirs doch neulich schonmal mit Frankreich.
OK hier wird eine Hotelrechnung anerkannt. Für mich stellt sich die Frage ob und wie die Fahrer die Übernachtungskosten erstattet bekommen, und ob es Hotels mit LKw-Parkplatz gibt.
In meiner Zeit als Baumaschinenführer war ich mit Wohnwagen unterwegs, teilweise auch mit Hotelübernachtung bei Blitzeinsätzen.
Im allgemeinen 20,- Euro Übernachtungspauschale, deshalb der Wohnwagen...
Für Blitzeinsätze in Höhe der Aufwendung, also Rechnung 50 Euro = 50 Euro erstattet...
Plus Verpflegungspauschale 24 Euro.
was zum Thema hier: http://www.reisekostenabrechnung.org/ueb...tungspauschale/
Nun scheint es so zu sein das LKW-Fahrer auch als Menschen gelten. Die Spesen für LKW-Fahrer bisher sind Verpflegungspauschalen und ich hab mich schon immer gewundert warum es keine Übernachtungspauschale gibt.
Ich bin gespannt wieviele Chefs das begreifen.....


https://www.youtube.com/watch?v=SAX-d5R90sU


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#3

RE: Belgien verbietet Wochenruhezeit im LKW

in Neuigkeiten - Aktuelles 08.07.2014 14:14
von Belinda | 476 Beiträge | 572 Punkte

Zitat
Verstöße dagegen werden mit einer sofort zu bezahlenden Strafe von EUR 1.800 geahndet. Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich,
wird das Fahrzeug mit einer Radklemme ruhiggestellt.



Wann begreifen unsere Behörden, dass sie endlich was tun müssen? Bei uns wird nichts kontrolliert. Dabei ist es sooo einfach,
wenn man wollte. Personalmangel, einfach lächerlich und dumme Ausreden. Denn sie müssten unseren eigenen Speditionen
auch auf die Finger klopfen. Geht wohl gar nicht, dass sich die Bedingungen verbessern!


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#4

RE: Belgien verbietet Wochenruhezeit im LKW

in Neuigkeiten - Aktuelles 08.07.2014 20:51
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Eigentlich steht es ja schon in der VO561/2006...das eine vollständige Ruhezeit nicht im LKW verbracht werden kann...
Die deutschen Behörden sind da aber wegen der schwammigen Aussage noch zurückhalten....weil...z.B.: außerhalb des LKWs ist ja auch in einem Zelt...erstwenn explizit laut gesetzt klar ist,was genau gemeint ist,dann wird man dies auch in Deutschland ahnden...


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