#1

LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:19
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Immerwieder hört man ja verschiedene Gerüchte,was so möglich bzw. nicht möglich ist...
hier wollen wir versuchen solche Sachen zu klären...


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#2

RE: LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:23
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Bei Gefahrguttransporten muß man 11 Stunden Tagesruhezeit machen

Diese Aussage ist falsch...der VO 561/2006 ist die Ladung völlig egal und findet nirgendwo eine Berücksichtigung...
was einem bei der ADR-Schulung gesagt wird ist...das man besondere Vorsicht walten lassen muß und ausgeruht fahren soll...
Dies ist natürlich irgendwo nix konkretes...manch einer ist nach 6 Stunden wieder fit und andere noch nicht mal nach 12 Stunden...


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#3

RE: LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:25
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

2 Wochen draußen, die 3. zuhause? oder zumindest nicht im LKW, sonst zählt das als verkürzte Ruhezeit? Stimmt das?


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#4

RE: LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:26
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

Zitat von Purzel im Beitrag #3
2 Wochen draußen, die 3. zuhause? oder zumindest nicht im LKW, sonst zählt das als verkürzte Ruhezeit? Stimmt das?


Stimmt. Das zweite WE ist zuhause...oder im Hotel mit Nachweis...einzulegen.

Eine 45er Ruhepause im LKW ist nicht zulässig


Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst hier eh nicht lebend raus!

Ein Forum lebt durch seine Mitglieder...und deren Beiträge !!!!


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#5

RE: LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:29
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Wenn man die Wochenruhezeit verkürzt hat,dann darf man in der Folgewoche die Tagesruhezeit nicht verkürzen

Dieses Gerücht habe ich aus nem anderen Forum...angeblich hätte dies sogar ein Fahrlehrer behauptet...
Da in der VO561/2006 darüber nix steht und ich auch nirgendwo im Netz Neuerungen gefunden habe...ist das auch absoluter Blödsinn...
Inder VO 561/2006 ist ja ganz klar geregelt,wie der Ausgleich der fehlenden Wochenruhezeit nachzuholen ist...und da man die Stunden sogar an ein Tagesruhezeit von 9 Stunden anhängen kann,klärt sich die obrige Aussage schon von alleine ...

Wer von euch hat denn das auch irgendwelche Sachen gehört,die etwas zweifelhaft sind???


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#6

RE: LuRz...Irrtümer bzw. Falschauslegung

in Hilfe für Fahranfänger 29.09.2013 11:29
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

nur, wissen das die Wenigsten.... mein Ex-Chefe hatte vor Jahren da Probs in Spanien....er wollts nicht glauben, jetzt weiss ers besser, nach ner Strafe


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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