#1

Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 21.07.2013 22:05
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Jeder muß ja auch das Modul LuRz machen...aber hört da auch jeder zu und versteht alles???
In der VO 561/2006 ist ja eigentlich alles klar geregelt...aber einiges auch in "Beamtendeutsch"...
deshalb wollen wir versuchen hier unklare Sachen auf deutsch zu erklären und manches vielleicht auch mit Beispielen klar zu machen...
Hier mal ein paar Grundregeln:
-Es wird in 24-Stunden-Zeiträumen gerechnet...hier drin muß dann auch die Tagesruhezeit liegen
-eine Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden...diese kann gesplittet werden,wobei der 1.Teil mindestens 3 Std. betragen muß und der 2.Teil mind. 9 Std...
-3mal in der "Arbeitswoche" kann die Tagesruhezeit ohne Ausgleich auf 9 Std. verkürzt werden
-nach einer Tagesruhezeit fängt ein neuer "24-Stunden-Zeitraum" an
-nach 6 x "24-Stunden-Zeiträumen muß eine Wochenruhezeit gemacht werden
-eine Wochenruhezeit muß nicht unbedingt genau auf ein Wochenende fallen
-eine vollständige Wochenruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden
-eine vollständige Wochenruhezeit kann bis auf 24 Stunden verkürzt werden
-nach einer verkürzten Wochenruhezeit muß eine vollständige Wochenruhezeit folgen
-die bei einer verkürzten Wochenruhezeit fehlenden Stunden müssen dann innerhalb der nächsten 3 Wochen an einem Stück nachgeholt werden
-die fehlenden Stunden können sowohl an eine Wochenruhezeit als auch an eine Tagesruhezeit angehängt werden
-eine im LKW verbrachte Wochenruhezeit zählt nicht als vollständige Wochenruhezeit
-deshalb muß auf eine im LKW verbrachte Wochenruhezeit eine vollständige Wochenruhezeit folgen...auch wenn keine Stunden nachgeholt werden müssen
auf deutsch...wer z.B. länger als 2 Wochen unterwegs ist muß eine Wochenruhezeit im Hotel verbringen...
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so,das war es erstmal...
wer Fragen dazu hat...der kann nu fragen


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#2

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 19:37
von Skydiver (gelöscht)
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Keine Fragen...wer in diesem Job unterwegs ist muss es wissen, ist sozusagen eine der Grundvoraussetzungen in meinen Augen.


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#3

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 19:55
von MASTELA • Topmitglied | 10.638 Beiträge | 8396 Punkte

Frank , für dich ist das klar , aber viele haben mit den Ausführungen von Stefan schon ein Problem.

Wir waren am Jahresanfang die Module machen , mir hat es " Die Schuhe " ausgezogen , was da kahm ,oder

nicht , da war von ca. 4 Jahren bis 50 Jahren "Berufserfahrung " alles dabei .

Darauf hinweisen kann man also nicht oft genug , denn es sind wichtige Bestandteile


Der frühe Vogel kann mich mal
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#4

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 20:20
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

So sieht es aus...
In nem anderen Forum kamen Fragen von Neuanfängern,die mit allem fertig waren,das sich einem die Haare sträubten...

Und ich denke mal,das ein Forum,was für Fahrer ist,auch solchen Leuten helfen sollte, den Wust an Gesetzestexten zu verstehen


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#5

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 20:28
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

...

ist schon ein gutes Thema...ich höre auch immer Sachen, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

z.B. ich habe letztes WE nur 40h Ruhezeit gehabt...also keine 45h...dann muss ich am folgendem WE 66h machen um den Ausgleich zu haben....nein...nur 50h sind erforderlich....66h nur wenn das WE davor nur 24h Ruhezeit hatte..

hat man aber in der Woche nach dem auf 40h verkürztem WE, einmal 16h Pause, dann ist das auch der Ausgleich auf die 40h....ergo muss ich das folgende WE nur 45h machen...aber auf keinen Fall weniger...denn sonst hätte man 2 verkürzte WE hintereinander...

alles verstanden?....


Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst hier eh nicht lebend raus!

Ein Forum lebt durch seine Mitglieder...und deren Beiträge !!!!


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#6

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 20:29
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

nicht nur für Fahrer.....auch für Disponenten


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#7

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 20:52
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Nun mal weiter im Thema:
Lenkzeiten...das ist die Zeit,in der das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird...
die höchstzulässige Lenkzeit pro Tag beträgt 9 Stunden...diese kann 2mal die Woche auf 10 Stunden verlängert werden...
Schichtzeit...dies ist ein umgangssprachlicher Begriff,den es laut Gesetz nicht gibt...
Die Schichtzeit ist in einem 24-Stunden-Zeitraum die Zeit,in die alle Tätigkeiten fallen,die nicht zur Tagesruhezeit gehören...
auf deutsch:Lenkzeit,Arbeitszeit,Bereitschaftszeit und die kurzen Pausen...
Im Umkehrschluß zu der Tagesruhezeit,die ja 11 Stunden bzw auf 9 Stundenverkürzt sein kann...ist dann diese Schichtzeit maximal entweder 13 Std. oder 15 Std. lang...
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Da ich maximal 6 x 24-Stundenzeiträume zur Verfügung habe,ergibt sich eine Maximallenkzeit für eine Woche von 56 Stunden(4 x 9 Std + 2x 10 Std)...
Vom Gesetz her ist es festgelegt,das in der Doppelwoche die maximale Lenkzeit 90 Std. beträgt...
Habe ich in der einen Woche diese 56 Stunden voll ausgeschöpft,dann bleiben mir für die Folgewoche man grad noch 34 Std. Lenkzeit über...
Es wird immer die heutige und die davorliegende Woche zusammen gerechnet...
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Arbeitszeit...was gehört dazu???...und hier beißen sich die beiden Gesetze,an die wir uns halten müssen....

Zur Arbeitszeit gehören:Lenkzeit,Be.+ Entladetätigkeiten,Abfahrtskontrolle und auch die Anmeldeprozedur bei einer Firma...
Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden...
der maximal Wochendurchschnitt der Arbeitszeit(gerechnet auf 3 Monate) beträgt 48 Stunden
und...was viele nicht wissen..bei einer Berechnung sind folgende Tage nicht mit einzubeziehen als Ausgleich:Sonn-+Feiertage...Urlaubstage...Krankheitstage
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Wenn man jetzt beide Gesetze strikt befolgt,dann wird die Verlängerung der täglichen Lenkzeit von 10 Stunden schon wieder ausgeschlossen...
weil...
die maximale Arbeitszeit pro Tag ja auch 10 Stunden beträgt...
1.jeder ist ja verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen...das gehen schon mal die ersten Minuten von den 10 Stunden weg...sagen wir so 10 Minuten
2.jeder hat ja dann noch irgendwelche Ladungstätigkeiten zu machen...und da greife ich ma mit ner halben Stunde sehr niedrig an...
.....................................................................................................................................................
so,das sind jetzt 40 Minuten Arbeitszeit die schon mal weg sind...also habe ich nur noch 9 Std.20 min. Arbeitszeit zur Verfügung....
daraus folgt: Ich darf gar keine 10 Stunden Lenkzeit mehr machen...
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so...das sollte erstmal reichen...abba...keine Angst...es gibt noch mehr


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#8

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 21:04
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Zitat von Gigaherz im Beitrag #5
...



hat man aber in der Woche nach dem auf 40h verkürztem WE, einmal 16h Pause, dann ist das auch der Ausgleich auf die 40h....ergo muss ich das folgende WE nur 45h machen...aber auf keinen Fall weniger...denn sonst hätte man 2 verkürzte WE hintereinander...

alles verstanden?....

Sebst nach 14 Stunden Pause (als Tagesruhezeit) wäre das schon der Ausgleich...weil,man kann den Ausgleich der Wochenruhezeit auch an eine verkürzte Tagesruhezeit hängen...
PS:das habe ich erst auch nicht geglaubt und dann in der VO561/2006 aber nachgelesen


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#9

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 23.07.2013 23:40
von celader | 568 Beiträge | 178 Punkte

Zitat:
der maximal Wochendurchschnitt der Arbeitszeit(gerechnet auf 3 Monate) beträgt 48 Stunden
Zitat ende:

Das habe ich mal anders gelernt. Bitte um Kontrolle.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 48h, Sie darf auf 60h die Woche erhöht werden, ein Ausgleich muss stattfinden.
Der Ausgleich ist gegeben, wenn man nicht über 768h stunden kommt, zusammen gerechnet aus den vorrangegangen 15wochen plus der laufenden Woche, also 16Wochen.


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#10

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 24.07.2013 23:19
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Zitat von celader im Beitrag #9
Zitat:
der maximal Wochendurchschnitt der Arbeitszeit(gerechnet auf 3 Monate) beträgt 48 Stunden
Zitat ende:

Das habe ich mal anders gelernt. Bitte um Kontrolle.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 48h, Sie darf auf 60h die Woche erhöht werden, ein Ausgleich muss stattfinden.
Der Ausgleich ist gegeben, wenn man nicht über 768h stunden kommt, zusammen gerechnet aus den vorrangegangen 15wochen plus der laufenden Woche, also 16Wochen.

Werner,du hast recht...es wird mit 16 Wochen gerechnet...
das mit den maximal 60 Stunden Arbeitszeit in der Woche hat ich vergessen...
Außerdem rechnet das Arbeitszeitgesetz auch die Arbeitswoche anders...
Sie fängt Montag um 0 Uhr an und endet Sonntag um 24 Uhr...dies ist wichtig für diejenigen,die Sonntagabend um 22 Uhr losfahren(oder auch Kühlerfahrer,die den Sonntag fahren)
Die 2 Stunden Arbeitszeit gehören noch zur Vorwoche...egal ,ob man vorher die Wochenruhezeit nach der VO 561/2006 gemacht hat...
Hier mal der Passus zum Ausgleich der Wochenarbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz §21:

4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert
werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich
nicht überschritten werden.


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#11

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 26.07.2013 11:00
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

wird in vielen Foren immer gefragt, muss ich Urlaus-Krankheitstage nachtragen bzw. brauch ich dafür eine Bescheinigung

http://www.bwr-media.de/arbeitssicherhei...weisen-muessen/

Tipp: Das BAG empfiehlt, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen. Bei Fahrten nach Österreich, Portugal und Belgien wird die Verwendung des EU-Formblatts ausdrücklich empfohlen. Bei Verwendung anderer und veränderter Nachweise drohen sehr hohe Bußgelder!


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#12

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 26.07.2013 18:41
von Jackmigger | 242 Beiträge | 78 Punkte

Zitat von Großer im Beitrag #7
Nun mal weiter im Thema:
Lenkzeiten...das ist die Zeit,in der das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird...
die höchstzulässige Lenkzeit pro Tag beträgt 9 Stunden...diese kann 2mal die Woche auf 10 Stunden verlängert werden...
Schichtzeit...dies ist ein umgangssprachlicher Begriff,den es laut Gesetz nicht gibt...
Die Schichtzeit ist in einem 24-Stunden-Zeitraum die Zeit,in die alle Tätigkeiten fallen,die nicht zur Tagesruhezeit gehören...
auf deutsch:Lenkzeit,Arbeitszeit,Bereitschaftszeit und die kurzen Pausen...
Im Umkehrschluß zu der Tagesruhezeit,die ja 11 Stunden bzw auf 9 Stundenverkürzt sein kann...ist dann diese Schichtzeit maximal entweder 13 Std. oder 15 Std. lang...

Die Tagesruhezeit gehört zur Schichtzeit. Beim Wiedereinlegen der Karte verneint man das Ende der Schichtzeit.
......................................................................................................................................................
Da ich maximal 6 x 24-Stundenzeiträume zur Verfügung habe,ergibt sich eine Maximallenkzeit für eine Woche von 56 Stunden(4 x 9 Std + 2x 10 Std)...
Vom Gesetz her ist es festgelegt,das in der Doppelwoche die maximale Lenkzeit 90 Std. beträgt...
Habe ich in der einen Woche diese 56 Stunden voll ausgeschöpft,dann bleiben mir für die Folgewoche man grad noch 34 Std. Lenkzeit über...
Es wird immer die heutige und die davorliegende Woche zusammen gerechnet...
.......................................................................................................................................................
Arbeitszeit...was gehört dazu???...und hier beißen sich die beiden Gesetze,an die wir uns halten müssen....

Zur Arbeitszeit gehören:Lenkzeit,Be.+ Entladetätigkeiten,Abfahrtskontrolle und auch die Anmeldeprozedur bei einer Firma...
Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden...
der maximal Wochendurchschnitt der Arbeitszeit(gerechnet auf 3 Monate) beträgt 48 Stunden
und...was viele nicht wissen..bei einer Berechnung sind folgende Tage nicht mit einzubeziehen als Ausgleich:Sonn-+Feiertage...Urlaubstage...Krankheitstage
.......................................................................................................................................................
Wenn man jetzt beide Gesetze strikt befolgt,dann wird die Verlängerung der täglichen Lenkzeit von 10 Stunden schon wieder ausgeschlossen...
weil...
die maximale Arbeitszeit pro Tag ja auch 10 Stunden beträgt...
1.jeder ist ja verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen...das gehen schon mal die ersten Minuten von den 10 Stunden weg...sagen wir so 10 Minuten
2.jeder hat ja dann noch irgendwelche Ladungstätigkeiten zu machen...und da greife ich ma mit ner halben Stunde sehr niedrig an...
.....................................................................................................................................................
so,das sind jetzt 40 Minuten Arbeitszeit die schon mal weg sind...also habe ich nur noch 9 Std.20 min. Arbeitszeit zur Verfügung....
daraus folgt: Ich darf gar keine 10 Stunden Lenkzeit mehr machen...
.......................................................................................................................................................
so...das sollte erstmal reichen...abba...keine Angst...es gibt noch mehr


Lebba ged weida









Schade
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#13

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 29.07.2013 21:27
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Im Arbeitszeitgesetz steht auch noch,das spätestens nach 6 Stunden eine 30min. Pause eingelegt werden muß...
Ich glaube,diese Vorschrift ist mehr im Nahverkehr relevant,als im Fernverkehr...
Im Nahverkehr kann es ja schon mal vorkommen,das man nach 6 Stunden Arbeitszeit noch keine 4,5 Std. Lenkzeit voll hat...und deshalb dann trotzdem 30 min. Pause machen muß...


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#14

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 06.08.2013 20:08
von patro | 535 Beiträge | 536 Punkte

Das ist korekt......mach meisten 2mal 31 min....Pause.......bei Fahrzeiten die teilweise den
ganzen Tag über unter 4,5 stunden liegen.........Aber das alles lernt man doch erst richtig
in der Praxis........Gut ist auch wenn mal ne zeitlang bei den alten Hasen mitgefahren ist....
Aber heute werden die NewComer ja ohne jegliches wissen auf die Bahn geschickt...........
Kann man ja nur hoffen das diese auch hier mit lesen.........


Klasse sache die du hier machst....


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#15

RE: Fragen zu Lenk-+Ruhezeiten

in Hilfe für Fahranfänger 06.08.2013 20:15
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

Zitat von Großer im Beitrag #13
Im Arbeitszeitgesetz steht auch noch,das spätestens nach 6 Stunden eine 30min. Pause eingelegt werden muß...
Ich glaube,diese Vorschrift ist mehr im Nahverkehr relevant,als im Fernverkehr...
Im Nahverkehr kann es ja schon mal vorkommen,das man nach 6 Stunden Arbeitszeit noch keine 4,5 Std. Lenkzeit voll hat...und deshalb dann trotzdem 30 min. Pause machen muß...


Insoweit alles richtig...

nur...wen juckt das Arbeitzzeitgesetz denn wirklich ?

Ich als AN werde niemals bestraft für nicht einhalten dieser Vorschriften. Von daher ist es den meisten auch völlig egal.

nur der AG wird bei erwischen bestraft...und viele nehmen es einfach in Kauf.


Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst hier eh nicht lebend raus!

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zuletzt bearbeitet 06.08.2013 20:17 | nach oben springen


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