#1

Leiharbeitnehmer uneingeschränkt im Lkw-Werksverkehr

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 30.11.2011 08:35
von LB141 (gelöscht)
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Auch Leiharbeiter dürfen jetzt uneingeschränkt im Werksverkehr Lkw fahren. (Heiko Faber, 29.11.2011)


Lkw können ab sofort auch von Fahrern im Werksverkehr uneingeschränkt gesteuert werden, die zum Beispiel bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind. Dies beinhaltet die jetzt in Kraft getretene Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes zum Personaleinsatz im Werksverkehr. Voraussetzung ist, dass die Fahrer "dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden" sind. Bislang durften Werksverkehr-Lkw nur vom eigenen Personal gefahren werden; Leiharbeitnehmer konnten sich zum Beispiel zur Krankheitsvertretung bis zur Dauer von maximal vier Wochen hinter das Steuer setzen.

Für Herbert Götz, Präsident des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik, wurde damit eine seit langem von seinem Verband mit Nachdruck geforderte Rechtsänderung umgesetzt. Durch die Novellierung sei eines der letzten Relikte der alten werksverkehrfeindlichen Verkehrsmarktordnung beseitigt worden. Industrie und Handel mit eigenem Fuhrpark könnten nunmehr im Hinblick auf den Fahrpersonaleinsatz flexibler reagieren, was insbesondere in Zeiten der Fahrerknappheit wichtig sei, sagte der BWVL-Präsident.

http://www.motorvision.de/artikel/leihar...kehr,12993.html


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#2

RE: Leiharbeitnehmer uneingeschränkt im Lkw-Werksverkehr

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 01.12.2011 15:41
von LB141 (gelöscht)
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Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz: Einsatz von Leiharbeitnehmern

Die Ende November in Kraft getretene Änderung im Güterkraftverkehrsgesetz zum Personaleinsatz besagt, dass Lkw im Werkverkehr uneingeschränkt auch von Fahrern gesteuert werden dürfen, die beispielsweise bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind.

Am 26. November ist eine Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes in Kraft getretenen. Damit werde der Personaleinsatz im Werkverkehr liberalisiert, heißt es dazu in einer Stellungnahme des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL).

Bislang durften Werkverkehr-Lkw nur vom eigenen Personal gesteuert werden. Leiharbeitnehmer durften nur zur Krankheitsvertretung bis zur Dauer von maximal vier Wochen zum Einsatz kommen. Mit dem neuen Güterkraftverkehrsgesetz ist sofort der unbeschränkte Einsatz von Fahrern zulässig, die „dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden“ sind, also beispielsweise von Zeitarbeitsfirmen.

BWVL-Präsident Herbert Götz betont weiter, dass hiermit eine seit langem von seinem Verband mit Nachdruck geforderte Rechtsänderung umgesetzt worden sei. Durch die Novellierung sei eines der letzten Relikte der alten, werkverkehrsfeindlichen Verkehrsmarktordnung beseitigt worden. Industrie und Handel mit eigenem Fuhrpark könnten nunmehr im Hinblick auf den Fahrpersonaleinsatz flexibler reagieren, was insbesondere in Zeiten der Fahrerknappheit wichtig sei.

http://www.transport-online.de/Transport...iharbeitnehmern


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#3

RE: Leiharbeitnehmer uneingeschränkt im Lkw-Werksverkehr

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 07.12.2011 14:14
von stefan.dk (gelöscht)
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hab ich grad erfahren ....

ab nächstem jahr werden in F alle autos mit alkotester ausgestattet, wenn man dem radiobericht glauben schenken darf, wisster ja wers dann als nächstes einbaun tut ,...

wohlsein ...


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#4

RE: Leiharbeitnehmer uneingeschränkt im Lkw-Werksverkehr

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 07.12.2011 14:25
von LB141 (gelöscht)
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Die Alkodingers finde ich gut. In NL muss man das einbauen lassen, wenn man mal bei ner Trunkenheitsfahrt erwischt worden ist. Man bekommt aber kein Fahrverbot (beim ersten Mal).


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