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Was tun, wenn der Job krank macht?

in Neuigkeiten - Aktuelles 16.03.2012 14:34
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Was tun, wenn der Job krank macht?

Berlin. Hat das nachlassende Hörvermögen mit dem Lärm in der Werkshalle zu tun? Wie kann man den schmerzenden Rücken behandeln, wenn man dauerhaft im Sitzen arbeitet? Sind Schwäche und Unwohlsein vielleicht Folgen einer Dienstreise ins Ausland? Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben Hinweise, was Beschäftigte tun können, wenn sie befürchten, dass ihre berufliche Tätigkeit die Ursache für ein gesundheitliches Problem oder eine Erkrankung sein könnte.

Meldung an den Unfallversicherungsträger
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) rät Betroffenen, zunächst zu ihrem Hausarzt, wenn nötig auch zu einem Facharzt zu gehen, der die Symptome abklärt und eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen geben kann. Meint er, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, schickt er eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Die Erkrankten können sich laut DGUV auch direkt an ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Der Arbeitgeber und die Krankenkassen dürfen dem Unfallversicherungsträger eine mögliche Berufskrankheit ebenfalls melden. Nach Eingang der Meldung kann sich der Träger dann an den Betroffenen wenden, um den für die Entscheidung relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und die Bedingungen am Arbeitsplatz.

Anschließend prüft der Träger, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Job verursacht worden ist. Dazu können auch fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Liegt im Ergebnis eine Berufskrankheit vor, ist der Unfallversicherungsträger verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Heilung der Krankheit zu unterstützen. Die Unterstützung reicht von der medizinischen Versorgung bis hin zur Zahlung einer Rente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Was ist eine Berufskrankheit?
2010 registrierten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 30.000 neue Fälle bestätigter Berufskrankheiten. Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die „durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.“ Vor allem sind dies Erkrankungen, die in der so genannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Sie umfasst derzeit 73 Krankheitstatbestände. Den Link zur Berufskrankheitsliste finden Sie unterhalb des Artikels. (ag)

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