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H-Kennzeichen: Neue Regeln verwirren Oldtimer-Fans

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 12.03.2012 14:41
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

H-Kennzeichen: Neue Regeln verwirren Oldtimer-Fans

Autos mit H-Kennzeichen werden immer beliebter. Kein Wunder, bietet die Plakette viele Vorteile, wie etwa eine günstige Steuer und preiswerte Tarife bei der Kfz-Versicherung. Doch für die Oldtimer-Plakette gelten strenge Regeln, die der Gesetzgeber Ende erst Ende vergangenen Jahres geändert hat. Der TÜV Süd erklärt, was die neuen Bestimmungen beim H-Kennzeichen bedeuten.
H-Kennzeichen: Neue Regeln beim Motor

Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur - die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gleich geblieben. Beim Motor gibt es neue Regeln: Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet.
Einfachere Bewertung von Oldtimern

Änderungen gibt es auch bei der Begutachtung von Oldtimern. Das Gutachten wird weiter benötigt, doch die Kfz-Sachverständigen erhalten mehr Freiraum: Das fünfstufige Bewertungssystem ist nun weggefallen. Das bedeutet, dass ein guter Erhaltungszustand für den positiven Bescheid ausreicht. Das sollte das Verfahren eigentlich vereinfachen. Doch diese und andere Bestimmungen verwirren laut TÜV Süd die Oldtimer-Fahrer.
Neue Richtlinie strenger

Nach Ansicht des TÜV SÜD-Experten Matthias Gerst ist in diesem Punkt das Bewerten nur auf den ersten Blick einfacher geworden. "Guter Erhaltungszustand - das kann man durchaus als Note zwei (gut) der alten Regel auslegen. So gesehen ist die neue Vorgabe sogar strenger. Denn bei der alten Richtlinie hat schon die Note drei, also gebrauchter Zustand, für das H-Kennzeichen ausgereicht".
Das ändert sich bei Umbauten

Wegen dieser Unschärfen rät der TÜV sich schon im Vorfeld der H-Zulassung mit einem Gutachter zu verständigen. Problematisch sind auch die neuen Bestimmungen für nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten zehn Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

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