#1

Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

in Neuigkeiten - Aktuelles 10.02.2012 00:01
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

Grundsätzlich ist wohl den meisten Beschäftigten bekannt: Wer bei der Angabe seiner Arbeitszeiten mogelt, riskiert den Job. Aber was gehört zur Arbeitszeit? Zählt der Gang zur Toilette, ein kurzer Kaffeeklatsch oder die Geburtstagsfeier des Kollegen dazu oder können Mitarbeiter auch dafür die Rote Karte vom Chef kassieren? Lesen Sie, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.

>>>>> hier gehts weiter u. Quelle >>>>

Aus Sicht der Berufsgenossenschaften: passiert was beim Gang zur Toilette, ist es ein Arbeitsunfall, in der Toilette allerdings nicht mehr


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

zuletzt bearbeitet 10.02.2012 00:04 | nach oben springen

#2

RE: Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

in Neuigkeiten - Aktuelles 10.02.2012 15:01
von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte

Zitat von Purzel
Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?


Grundsätzlich ist wohl den meisten Beschäftigten bekannt: Wer bei der Angabe seiner Arbeitszeiten mogelt, riskiert den Job. Aber was gehört zur Arbeitszeit? Zählt der Gang zur Toilette, ein kurzer Kaffeeklatsch oder die Geburtstagsfeier des Kollegen dazu oder können Mitarbeiter auch dafür die Rote Karte vom Chef kassieren? Lesen Sie, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.


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Aus Sicht der Berufsgenossenschaften: passiert was beim Gang zur Toilette, ist es ein Arbeitsunfall, in der Toilette allerdings nicht mehr




scheiße...


.
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Dich leiden sehen und nicht helfen können, war schmerzlich.

Du hast gekämpft, gehofft und doch verloren.
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#3

RE: Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

in Neuigkeiten - Aktuelles 12.02.2012 10:17
von rumtreiber65 • Topmitglied | 8.144 Beiträge | 6222 Punkte

Zitat von BerlinER

Zitat von Purzel
Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?


Grundsätzlich ist wohl den meisten Beschäftigten bekannt: Wer bei der Angabe seiner Arbeitszeiten mogelt, riskiert den Job. Aber was gehört zur Arbeitszeit? Zählt der Gang zur Toilette, ein kurzer Kaffeeklatsch oder die Geburtstagsfeier des Kollegen dazu oder können Mitarbeiter auch dafür die Rote Karte vom Chef kassieren? Lesen Sie, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.


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[b]Aus Sicht der Berufsgenossenschaften: passiert was beim Gang zur Toilette, ist es ein Arbeitsunfall, in der Toilette allerdings nicht mehr[/b]

..uff wen besieht sich das....

scheiße...



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