#1

TÜV Änderungen 2012

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 04.11.2011 08:08
von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte

Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#2

RE: TÜV Änderungen 2012

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 25.01.2012 19:39
von Gelöschtes Mitglied
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Im LKW Bereich ändert sich dann das eine HU nicht mehr mit einem leeren/unbeladenen Fahrzeug gemacht werden darf.


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#3

RE: TÜV Änderungen 2012

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.06.2012 13:04
von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte

Verspätete Hauptuntersuchung kostet bald 20 Prozent mehr

Berlin. Wenn Fahrzeughalter ihren Wagen mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Prüftermin zur Hauptuntersuchung bringen, kostet das künftig mehr. Ab 1. Juli 2012 wird ein Gebührenaufschlag von 20 Prozent fällig. Der Grund: Nach dem versäumten Termin muss das Fahrzeug einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber volle zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr wie bisher auf den abgelaufenen Termin zurückdatiert.

Der Wegfall der Rückdatierung dürfe allerdings nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden, sagte Klaus Brüggemann, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied beim Verband der TÜV (VdTÜV): „Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen“, erklärte er, „eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird.“ (ag)

>>>> Quelle <<<


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