#1

Abgebrochene Auto-Versteigerung:Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.11.2014 10:19
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

Wer sein Auto bei Ebay anbietet, darf die Auktion nicht vorzeitig beenden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden - zum Leidwesen eines VW-Passat-Besitzers.


Karlsruhe - Im Streit über ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Demnach muss derjenige, der sein Auto bei Ebay in einer Auktion anbietet, das Fahrzeug auch dort verkaufen. Der Anbieter darf die Auktion nicht vorzeitig beenden und das Fahrzeug anderweitig verkaufen - ansonsten hat der Bieter Recht auf Schadensersatz in Höhe des Sachwerts. So die Entscheidung des Gerichts (Aktenzeichen VIII ZR 42/14).




Der Besitzer eines VW Passat wollte seinen Wagen während der schon laufenden Versteigerung plötzlich nicht mehr verkaufen. Er hatte für das Fahrzeug zunächst ein Mindestgebot von einem Euro festgelegt. Einige Stunden später zog der Anbieter sein Internetangebot zurück.

Zu dem Zeitpunkt hatte jedoch der Kläger bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten und eine Preisobergrenze von 555,55 Euro festgesetzt. Das bis dahin höchste Gebot.

Per E-Mail teilte der Verkäufer dem Bieter mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4200 Euro zu zahlen. Der Bieter klagte daraufhin auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht geschlossenen Kaufvertrags von einem Euro.

Schnäppchen gehören zur Ebay-Auktion

Der Wert des Wagens wurde auf 5250 Euro beziffert. Diese Summe muss der Ebay-Verkäufer nun an den potenziellen Käufer als Schadensersatz zahlen, abzüglich des gebotenen Euro.




Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte dem Kläger recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Der Start der Auktion stelle ein Angebot im Sinne des § 145 BGB (Bindung an den Antrag) dar, das der Kläger durch sein Gebot angenommen habe.

Es sei gerade typisch für Ebay-Versteigerungen, dass beide Seiten die Chance hätten, ein Schnäppchen zu machen. Der Verkäufer könne sich durch ein Mindestgebot schützen. Versäume er dies, sei das kein Grund, dem Kaufvertrag die Wirksamkeit zu versagen.

Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Januar 2014 zurück. Damit muss der Beklagte nicht nur den Schadensersatz in Höhe von 5249 Euro zahlen, sondern auch die Gerichtskosten.

smh/dpa

Quelle..klick


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#2

RE: Abgebrochene Auto-Versteigerung:Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.11.2014 14:57
von F12 • Goldmitglied | 26.467 Beiträge | 19086 Punkte

find ich gut !

auch selbst schon erlebt, da bieten diese Dödel ihren Plunder an, und wenn man es kauft sind sie beleidigt.

Frage: Wie komme ich an die Adresse des Verkäufers ?


https://www.youtube.com/watch?v=SAX-d5R90sU


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#3

RE: Abgebrochene Auto-Versteigerung:Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.11.2014 16:43
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

...

steht normalerweise bei den Verkaufsdaten nach dem Kauf. Ohne Kauf keine Daten außer über Ebay direkt beziehen per Anwalt.


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#4

RE: Abgebrochene Auto-Versteigerung:Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.11.2014 16:52
von F12 • Goldmitglied | 26.467 Beiträge | 19086 Punkte

Zitat von Gigaherz im Beitrag #3
...

steht normalerweise bei den Verkaufsdaten nach dem Kauf. Ohne Kauf keine Daten außer über Ebay direkt beziehen per Anwalt.



ob E-bay die Daten so einfach rausrückt ?
die halten sich immer schnell zurück wenns Probleme gibt. Am einfachsten wäre es, wenn das Angebot nicht zurückgezogen werden kann, sobalt jemand drauf geboten hat.


https://www.youtube.com/watch?v=SAX-d5R90sU


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#5

RE: Abgebrochene Auto-Versteigerung:Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.11.2014 16:57
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

...

das Zurückziehen geht ja laut AGB nur in ganz bestimmten Fällen...

und wenn ein RA da anfragt weil Anzeige vorliegt, dann müssen sie die Daten raus geben..

..


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