#1

Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 04.01.2012 22:40
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

Es ist ein wichtiges Urteil für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer: Ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, hat rechtlich den gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument. Darauf hat das Sozialgericht Heilbronn hingewiesen (Az.: S 7 AL 4100/08). Hintergrund ist der Fall eines Mannes, dem sein Arbeitgeber nach einer mündlichen Einstellung im schriftlichen Vertrag Mehrarbeit wie Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit abverlangt hatte. Als der Mann sich weigerte zu unterschreiben, wurde ihm gekündigt.

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#2

RE: Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 05.01.2012 08:30
von Uli 61 (gelöscht)
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mündliche absprachen haben aber so ihre tücken.
beweis mal,was alles besprochen wurde,wenn nirgendwo etwas schwarz auf weis geschrieben steht.


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#3

RE: Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 05.01.2012 08:32
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

sicher Uli, wer heute keinen schriftlichen Vertrag unterschreibt...ist selber Schuld. Aber dann tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, bezüglich Kündigung, Urlaubstage usw.


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#4

RE: Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 05.01.2012 08:43
von Uli 61 (gelöscht)
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.....wenn ich nix schriftlich festleg,darf ich mich auch nicht hinterher beschweren,wenn ich mehr machen muß,als wie vorher vereinbart.


zuletzt bearbeitet 05.01.2012 08:43 | nach oben springen

#5

RE: Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 05.01.2012 08:51
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Zitat von uli61
.....wenn ich nix schriftlich festleg,darf ich mich auch nicht hinterher beschweren,wenn ich mehr machen muß,als wie vorher vereinbart.




LuRZ ist gesetzlich....aber wie gesagt, wer ohne Arbeitsvertrag heute noch arbeitet, ist selber Schuld. Zulagen, die man aushandeln kann, stehen nicht im Gesetz, z.B. Spesen.


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#6

RE: Urteil: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

in Neuigkeiten - Aktuelles 05.01.2012 08:57
von Uli 61 (gelöscht)
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...es geht ja nicht nur um Lurz,wenn zb gesagt wurde ich fahr nahverkehr und bin abends wieder zu hause und aufeinmal werden die strecken weiter,das ich nicht abends nach hause komm,kann ich mich nicht beschweren wenn nirgens steht,das ich auch mal im lkw übernachten muß.


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