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30.10.2013 06:01
von
Gigaherz
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Lichthupe für Radarwarnung erlaubt Die Lichthupe darf zur Warnung vor Radarkontrollen eingesetzt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Es gebe keinen Grund, Lichtzeichen zu verbieten.
72 Euro Strafe aufgehoben Ein betroffener Autofahrer hatte die Sache ins Rollen gebracht: Er hatte andere Autofahrer mit Lichtzeichen auf Geschwindigkeitsmessungen aufmerksam gemacht und deswegen 72 Euro Strafe zahlen müssen.
Dem Lenker wurde vorgeworfen, Warnzeichen abgegeben zu haben, obwohl die Verkehrssituation es nicht erforderte.
Der VwGH hob den Strafbescheid nun auf. Es gebe keinen Grund, jemandem Blinkzeichen zu verbieten, hieß es.