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24.09.2013 18:06
von
BerlinER
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Versicherung muss bei Reifenplatzer zahlen
UEs ist die Horrorvorstellung für viele Autofahrer: Unterwegs auf der Autobahn, plötzlich knallt's und ein Reifen ist hin. Wenn dann auch noch die Versicherung streikt, ist der Ärger perfekt.
Gute Nachricht für Autofahrer: Die Kasko-Versicherung muss bei einem Reifenplatzer zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: 9 O 95/12).
In dem entschiedenen Fall ging es um einen Unfall auf der Autobahn im Januar 2012. Der rechte hintere Reifen eines Wagens war geplatzt und hatte diverse Schäden an der Karosserie verursacht. Der Gesamtschaden betrug rund 6300 Euro. Ein Gutachter stellte fest, dass der Reifenplatzer auf eine Schraube oder etwas ähnliches zurückzuführen sei, die sich in den Reifen gebohrt hatte. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung.
Ihr Argument: Es liege ein typischer Betriebsschaden vor, für den sie laut Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) nicht aufkommen müsse.