#1

Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 15:24
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#2

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 15:33
von LB141 (gelöscht)
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Dann gibts eben noch mehr Leiharbeiter... und die Fixen fliegen raus.


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#3

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 15:37
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Benni ich glaub, du hast das falsch verstanden....die Leiharbeiter zählen zu den Festangestellten...das heisst: ein Kleinbetrieb mit 5 Festen u. 6 Leiharbeiter sind 11 Mitarbeiter - Kündigungsschutz greift.


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#4

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 15:42
von Malakin | 6.816 Beiträge | 4221 Punkte

seit januar 2013 neues gesetz in österreich..

Österreich Portal - Arbeitskräfteüberlassung neue Regelungen
Zeitarbeit in Österreich



Arbeitskräfteüberlassung neue Regelungen (AKÜ) ab 2013

Arbeitskräfteüberlassung neue Regelungen und Richtlinien für Zeitarbeit, Leiharbeit in Österreich ab 2013, das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) wurde überarbeitet und die Regierung hat die Novelle zum AÜG beschlossen, nachfolgend eine Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen für Leiharbeiter und Zeitarbeiter (Up-to-date: 10. Dezember 2012)

Mehr Information, mehr Absicherung und mehr Gleichstellung für LeiharbeiterInnen

Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Ein von der Produktionsgewerkschaft und der Wirtschaftskammer gemeinsam erarbeiteter Vorschlag scheiterte allerdings am Widerstand einzelner Arbeitgeber. Am 4. September 2012 hat nun die Regierung die Novelle zum AÜG beschlossen und dabei viele von der PRO-GE angeregte Verbesserungen übernommen

Nachfolgend eine Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen

Schluss mit der Tagelöhnerei

Das Gesetz verpflichtet Überlasser, ihre ArbeitnehmerInnen spätestens 14 Tage im Vorhinein über das Ende eines Einsatzes zu informieren, wenn sie länger als drei Monate überlassen waren. Damit ist endlich Schluss mit der Praxis, KollegInnen heute zu informieren, dass sie morgen nicht mehr gebraucht werden oder wo anders eingesetzt werden. Jeder Mensch hat das Recht, sich wenigstens zwei Wochen darauf einstellen zu können, wenn an seinem Arbeitsplatz einschneidende Änderungen bevorstehen!

Mehr Information über Entlohnung

Die "Einsatzinformation" vor Beginn jeder Überlassung muss ab 2013 auch die Einstufung im Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes enthalten und Grundlohn sowie Zulagen, Zuschläge und dergleichen müssen jeweils getrennt ausgewiesen werden. Es muss die zu verrichtende Arbeit angeführt werden, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und gegebenenfalls, dass es sich um auswärtige Arbeit handelt. Wird Schwerarbeit oder Nachtschwerarbeit geleistet (wegen der Schwerarbeitspension sehr wichtig!), muss der Beschäftiger das dem Überlasser melden. Dieser muss Meldung an die Sozialversicherung erstatten und dem/der betroffenen ArbeitnehmerIn eine Kopie senden. Wer keine solche Meldungskopie bekommt, sollte sich gleich an die PRO-GE wenden!

Wirksame Maßnahmen gegen die vielen Arbeitsunfälle!

Laut Statistik der AUVA werden LeiharbeiterInnen zweieinhalb mal häufiger Opfer von Arbeitsunfälle als alle anderen ArbeitnehmerInnen! Um das endlich zu ändern müssen in Zukunft LeiharbeiterInnen vor Beginn ihres Einsatzes über spezielle Anforderungen (wie z.B. Schwindelfreiheit) und Gefahren nachweislich und schriftlich informiert werden. Das gilt ab 2013 auch vor jeder Änderung der Tätigkeit (auch während eines laufenden Einsatzes). Beschäftigerbetriebe müssen den Arbeitskräfte-Überlassern alle Arbeitsschutzdokumente zur Verfügung stellen und eine Information über die Gefahren am Arbeitsplatz übermitteln

Bessere Unterstützung in Stehzeiten - der "Sozial- und Weiterbildungsfonds" kommt!

LeiharbeiterInnen sind die größte Gruppe der "Working Poor", also jener ArbeitnehmerInnen, die trotz Vollarbeit armutsgefährdet sind. Der Grund dafür liegt in vielen und unvorhersehbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit. Ab 2014 wird ein eigener, gesetzlich eingerichteter Fonds helfen: LeiharbeiterInnen werden bei Arbeitslosigkeit eine einmalige, schnelle Unterstützung bekommen, um den Einkommensabfall zu mildern. Der Fonds wird auch Arbeitgeber fördern, die während Stehzeiten das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten. Die nötigen Beiträge an den Fonds bezahlen alle Überlasser

Bessere Weiterbildung für LeiharbeiterInnen!

Weiterbildung von LeiharbeiterInnen wurde bisher sowohl von den Beschäftigerbetrieben als auch den Überlassern kaum betrieben. Nun werden Beschäftiger verpflichtet, die Teilnahme überlassener Arbeitskräfte an internen Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Der bestehende kollektivvertragliche Weiterbildungsfonds wird ab 2014 in den gesetzlichen Sozial- und Weiterbildungsfonds überführt und wird mit jährlich € 2 Millionn (ab 2018 € 1,5 Mio.) und einer "Startfinanzierung" vom AMS gefördert. Er steht dann auch überlassenen Angestellten offen. Damit sollen LeiharbeiterInnen sowohl Stehzeiten für Aus- und Weiterbildung nützen als auch Kurse zur Facharbeiterausbildung absolvieren können

Innerbetriebliche Besserstellungen bei Arbeitszeit und Urlaub

Wenn im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten gelten oder Pausen bezahlt werden, wenn es zusätzliche Urlaubstage (z.B. für behinderte ArbeitnehmerInnen) gibt, wenn an manchen Tagen früher Schluss ist - dann gilt dies ab 01. Jänner 2013 auch für die LeiharbeiterInnen. Auch in Betriebsurlaube müssen sie dann einbezogen werden - heute werden sie in der Zeit oft "stempeln" geschickt

Gleichstellung auch in der Kantine, bei Sozialleistungen, Betriebspensionen...

Gleiche Preise für alle in der Betriebskantine, gleiche Sozialunterstützungen und bei langen Überlassungen (ab 4 Jahre) auch eine gleiche Einbeziehung in Pensionskassen bzw. betriebliche Kollektivversicherungen: Auch bei der Gleichstellung gibt es Fortschritte! Was noch fehlt sind pauschale Angleichungen an betriebsübliche Überzahlungen bei den Gehältern (bei den Löhnen der ArbeiterInnen sieht das der Kollektivvertrag bereits vor) und bei Zulagen und Zuschlägen - die PRO-GE wird sich für eine Umsetzung in den jeweiligen Kollektivverträgen stark machen

Umfassender Schutz vor Diskriminierung - Keine 'Rückstellung' ohne guten Grund mehr!

Zeitarbeitskräfte sind besonders häufig sexistischen oder rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Ihnen fällt es schwer sich degegen zur Wehr zu setzen - zu einfach und schnell konnte bisher die Überlassung beendet werden. Damit ist Schluss: Kunden, die Diskriminierung zulassen, können künftig uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen werden! Wenn sie jemanden aus unsachlichen Gründen (z.B. Alter, Geschlecht, Herkunft, 'Rechte eingefordert') zurückschicken haften sie dafür mit Schadenersatz inklusive Entschädigung für die Kränkung. Und sollte in der Folge der Überlasser mangels einer Einsatzmöglichkeit das Arbeitsverhältnis beenden, kann auch das angefochten werden. Aber: Keinesfalls einer "einvernehmlichen Auflösung" zustimmen, damit bringt man sich um fast alle Ansprüche!

Bessere Chancen auf Übernahme

Jede beim Kunden frei werdende Stelle muss ab 1. Jänner 2013 im Betrieb öffentlich ausgeschrieben werden und zwar ausdrücklich so, dass LeiharbeiterInnen dazu Zugang haben. LeiharbeiterInnen dürfen bei der Besetzung nicht benachteiligt werden. Ganz im Gegenteil: Aufgrund ihrer bereits bestehenden Arbeitserfahrung werden sie in aller Regel die bestqualifizierten BewerberInnen sein!

Besserer Schutz vor unlauterer Konkurrenz aus dem Ausland

Das neue Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass auch für aus dem Ausland überlassene Arbeitskräfte die bestehenden Kollektivverträge zur Gänze, inklusive dem gesamtem Rahmenrecht gelten - bisher war das rechtlich umstritten. Kernelemente des österreichischen Arbeitrechts, insbesonders Regelungen über die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub oder Feiertagen, aber auch Kündigungsfristen gelten nun ebenfalls. Und selbstverständlich müssen auch ausländische Überlasser in den Sozial- und Weiterbildungsfonds einzahlen und ausländischen KollegInnen erhalten gleiche Leistungen aus dem Fonds!

Anpassung der Strafen

Die Strafen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sind seit Inkrafttreten im Jahr 1988(!) unverändert geblieben. Nun wurden sie angepasst und an die Strafen des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping angeglichen

Realistische Erfassung von Leiharbeit

Auch die vom Sozialministerium geführte Statistik über die Arbeitskräfteüberlassung wird verbessert: Statt der Erhebung der Anzahl überlassener Arbeitskräfte an einem einzigen Stichtag im Jahr muss ab 2014 (für 2013) der Verlauf der Einsätze über das ganze Jahr für jede/n LeiharbeiterIn gemeldet werden

ProGe: Neue Regelungen


gruß manuela


Das Leben ist wie ein Fahrstuhl.
Auf den Weg nach oben muss man
manchmal anhalten, um bestimmte
Menschen aussteigen zu lassen.


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#5

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 15:58
von LB141 (gelöscht)
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Zitat von Purzel im Beitrag #3
Benni ich glaub, du hast das falsch verstanden....die Leiharbeiter zählen zu den Festangestellten...das heisst: ein Kleinbetrieb mit 5 Festen u. 6 Leiharbeiter sind 11 Mitarbeiter - Kündigungsschutz greift.


Ich hab das absolut richtig verstanden. Jetzt werden die Fixen schnell rausgeschmissen, dann haste nur noch Leiharbeiter. Und für die haste keinen Kündigungsschutz.

Voila!


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#6

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 16:02
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

glaub ich nicht....auf Stammpersonal kann keiner verzichten


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#7

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 16:04
von Malakin | 6.816 Beiträge | 4221 Punkte

genau ein fester stamm bleibt immer....


gruß manuela


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Menschen aussteigen zu lassen.


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#8

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 16:22
von LB141 (gelöscht)
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Das kommt wohl auch auf die Branche an.


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#9

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 22:09
von Großer | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte

Zitat von LB141 im Beitrag #5


Ich hab das absolut richtig verstanden. Jetzt werden die Fixen schnell rausgeschmissen, dann haste nur noch Leiharbeiter. Und für die haste keinen Kündigungsschutz.

Voila!

so einfach ist das nicht...wenn man zum Führen und für den reibungslosen Ablaufes eines Betriebes 11 Mitarbeiter benötigt,dann ist es egal,ob es Leiharbeiter oder Fixe sind...und schon greift der Kündigungsschutz...


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#10

RE: Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutzrechte in Kleinbetrieben

in Neuigkeiten - Aktuelles 30.01.2013 22:39
von LB141 (gelöscht)
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ich habe doch gegenüber dem leiharbeiter überhaupt keinen kündigungsschutz einzuhalten. deshalb gibt es ja so viele davon!


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