#1

Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen

in Neuigkeiten - Aktuelles 02.04.2012 11:57
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen

Berlin. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge (KFZ) zu reformieren. Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. „Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,“, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). „Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar.“ Die Elektronik HU wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.Juli 2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt.

Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.

Keine Rückdatierung mehr

Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen, soll die neue Plakette künftig 24 Monate Gültigkeit haben. Dennoch darf das nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden, so der VdTÜV: „Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen“, so Brüggemann, „eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird.“ Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher sei, werde in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.

Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten bedeute dies künftig mehr Transparenz, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen zielgenau beschrieben werden können, sagt der VDTÜV. (ak)


>>>> Quelle <<<<


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

nach oben springen

#2

RE: Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen

in Neuigkeiten - Aktuelles 02.04.2012 12:02
von Sandine • Goldmitglied | 16.273 Beiträge | 11162 Punkte

Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher sei, werde in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.


tolle Argumentation um abzuzocken



nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 3 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 53 Gäste und 1 Mitglied, gestern 99 Gäste und 2 Mitglieder online.

Forum Statistiken
Das Forum hat 2336 Themen und 251270 Beiträge.

Heute war 1 Mitglied Online :


Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen