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Abofalle Top-of-Software schlägt wieder zu

in Neuigkeiten - Aktuelles 14.03.2012 13:23
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Abofalle Top-of-Software schlägt wieder zu

Die berüchtigte Abofalle Top-of-Software hat eine neue Welle von Inkasso-Schreiben gestartet. Viele Verbraucher erhalten laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz derzeit Rechnungen und Mahnungen von zwei Inkassofirmen, die im Namen des umstrittenen Download-Portals Geld eintreiben wollen.
Zuerst kommt eine Rechnung von einer Firma namens Tropmi Payment über 96 Euro, dann Mahnungen von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Die Absender der Schreiben behaupten, der Empfänger habe sich vor zwei Jahren auf der Download-Seite top-of-software.de registriert. Besonders dreist: Die Betreiber scheren sich offenbar nicht um die Entscheidung des Amtsgerichts Mainz vom April vergangenen Jahres, in der die Richter top-of-software.de eindeutig als Abofalle einstuften und in ihrem Rechtsspruch von einem versuchten Betrug ausgingen.
192 Euro für "redaktionelle Inhalte"

An der seit mindestens zwei Jahren betriebenen Masche hat sich bis heute im Kern nichts geändert. Auf der Seite wird mit beliebter Software wie Open Office geworben. Wer Programme herunterladen will, muss sich aber vorher als "Member" registrieren – zum Preis von insgesamt 192 Euro verteilt über zwei Jahre. Weil die Hersteller der angebotenen Software einen kostenpflichtigen Vertrieb ihrer Software untersagen, verlangen die Betreiber solcher Abzock-Portale einfach Geld für eine angebliche redaktionelle Aufbereitung der Download-Seiten. Bei top-of-software.de liest sich das so: "... erhalten Sie Zugriff auf 1.000 redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software. Wir erarbeiten regelmäßig Verweise auf neue Programme." Für seriöse Download-Portale ist dies allerdings selbstverständlich und kein Grund, Geld von den Nutzern zu kassieren. Der Kostenhinweis war bei top-of-software.de lange verschleiert. Erst auf Druck von Verbraucherschützern hat sich der damalige Betreiber verpflichtet, direkt auf der Startseite über die Kosten zu informieren.

Top-of-Software wechselte den Besitzer

Bis April 2011 gehörte die Seite der Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich vorgegangen war. Aktueller Betreiber von top-of-software.de ist laut Impressum die ebenfalls einschlägig bekannte Content Services Ltd. mit Sitz in Mannheim, die als selbständige Tochter der Content Services Ltd. in Reading Berkshire (Großbritannien) firmiert. Diese Firma hat offenbar die beiden Inkassounternehmen beauftragt, die zwei Jahre alten Forderungen einzutreiben.
Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung einlegen

Sollten Sie Opfer einer Abofalle geworden sein, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich raten Verbraucherschützer, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn der Anbieter die Kosten für seinen Dienst tief in den AGB oder kaum lesbar in winziger Schrift versteckt, sei ein Vertrag nicht zustande gekommen und es bestehe keine Pflicht zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet entsprechende Musterbriefe, mit denen Widerspruch gegen die Forderung eingelegt werden kann.
Betroffene können Betreibern das Geschäft erschweren

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Betroffenen zudem, das Geldinstitut der Seitenbetreiber beziehungsweise der von diesen beauftragten Inkassobüros über die unseriösen Machenschaften zu informieren und darum zu bitten, das Konto zu kündigen oder zu sperren. Damit könne das Geschäft der Betreiber deutlich erschwert werden.
So tappen Sie nicht in die Abofalle

Gesunder Menschenverstand ist Ihr bester Schutz. Spätestens beim Ausfüllen einer Anmeldung mit persönlichen Daten sollten die Alarmglocken läuten. Kostenfreie Software im Internet ist bei seriösen Download-Quellen ohne persönliche Anmeldung zu bekommen, inklusive Programmerläuterungen. Spätestens auf der Anmeldeseite muss der Seitenbetreiber deutlich auf Folgekosten hinweisen, deshalb sollten Sie hier genauer hinsehen. Abo-Abzocker versuchen auch mit anderen Angeboten wie Kochrezepten, Zitatesammlungen oder Mitfahrangeboten Geld zu verdienen, die woanders kostenfrei zu haben sind. Eine zusätzliche Hilfe ist die Browsererweiterung WOT, die in Ampelfarben vor unseriösen Seiten warnt. Mit einer Anfang März verabschiedeten gesetzlichen Regelung wird Abofallen bald endgültig ein Riegel vorgeschoben.

>>>> Quelle <<<


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