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Urteil der Woche: Bewerberin klagt wegen Diskriminierung

in Neuigkeiten - Aktuelles 22.02.2012 11:05
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

Urteil der Woche: Bewerberin klagt wegen Diskriminierung

Eine GmbH suchte einen neuen Geschäftsführer und schrieb die Stelle auch genauso aus. Also ohne den Zusatz „/in“ oder „m/w“. Aus dem Folgetext des Stellengesuchs ergab sich nicht, dass sich neben Männern auch Frauen bewerben können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt allerdings, dass Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu verfassen sind. Wegen des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot musste die Firma ein Monatsgehalt, umgerechnet 13.000 Euro, an eine Bewerberin zahlen. Die GmbH konnte nicht nachweisen, dass die Entscheidung für einen männlichen Bewerber und die Ablehnung der Bewerberin nicht mit deren Geschlecht zusammenhängt. Das Argument des Unternehmens, man habe noch eine weitere Bewerberin zum Vorstellungsgespräch eingeladen und sich zudem bei der Stellenausschreibung darüber hinaus anwaltlicher Hilfe bedient, half nicht.

Urteil vom 13.09.2011
Aktenzeichen 17 U 99/10

>>>> Quelle <<<


Eín Miteinander - kein Gegeneinander

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#2

RE: Urteil der Woche: Bewerberin klagt wegen Diskriminierung

in Neuigkeiten - Aktuelles 22.02.2012 12:53
von otchum | 1.762 Beiträge | 403 Punkte

Ich sags ja....die spinnen die Weiber....!


Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...!


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