in Neuigkeiten - Aktuelles
26.01.2012 15:39
von
Purzel
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EuGH erlaubt befristete Arbeitsverträge in Serie
er Europäische Gerichtshof (EuGH) hat befristete Kettenarbeitsverträge grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie sich über viele Jahre hinziehen. Als Voraussetzung für die fortwährende Verlängerung muss aber ein "sachlicher Grund" wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf vorliegen, entschied das Gericht in Luxemburg (Az.: C-586/10).