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Im Urlaub mit Diensthandy telefoniert: Kündigung

in Neuigkeiten - Aktuelles 09.01.2012 20:03
von Purzel • Admin | 40.617 Beiträge | 24772 Punkte

Im Urlaub mit Diensthandy telefoniert: Kündigung

Frankfurt/Main. Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. In zweiter Instanz wiesen die Richter die Klage eines Hubwagenfahrers gegen die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) zurück. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch die fehlende Abmahnung moniert und den Rauswurf deshalb für unwirksam erachtet (AZ.: 17 Sa 153/11).


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