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EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 09.11.2014 10:05von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
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Jetzt wird es lustig...
ÄN D E R U N G
Es wird also etwas geändert ... lest selber. Beschluss vom 07.11.14
..
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst hier eh nicht lebend raus!
Ein Forum lebt durch seine Mitglieder...und deren Beiträge !!!!
RE: EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 09.11.2014 12:25von F12 • Goldmitglied | 26.467 Beiträge | 19086 Punkte
RE: EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 09.11.2014 20:46von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte
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es geht nicht um Hotels..
es geht darum die Fahrer nach hause zu bekommen...
gerade die Ostblocker..die Teils Monate draußen sind und ihre Familien nicht sehen...
da die Belgier und Franzosen hohe Bußgelder verhängen bei der 45er im LKW, fahren viele zum WE da nicht rein und bleiben in D,NL oder L schon stehen. Dies verursacht arge Probleme auf PP und RH. Die sind grenznah völlig überlastet. Nun muss die Regierung reagieren. Und ehrlich gesagt...ich finde es gut. Und es wird nicht bei einem Bußgeld von 60 oder 80€ bleiben. Da wird wohl was höheres im Raum stehen. Lassen wir uns überraschen...
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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst hier eh nicht lebend raus!
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RE: EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 10.11.2014 16:43von F12 • Goldmitglied | 26.467 Beiträge | 19086 Punkte
Joe, Du mußt alles lesen. Das Schlupfloch ist bereits eingebaut.
In der Begründung heißt es:
,,Sofern der Fahrer die regelmäßige wöchent-
liche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort
des Fahrzeugs oder an seinem Wohnort nehmen kann, hat der Unternehmer
dafür zu sorgen, dass der Fahrer diese Ruhezeit während der gesamten Dauer
in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten
Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen
kann. Der Tatbestand soll mit einem Bußgeldtatbestand versehen werden.
Die Rechtslage würde damit an die in Frankreich und Belgien geltende ange-
glichen."
das nennt man dann Hotelübernachtung.
https://www.youtube.com/watch?v=SAX-d5R90sU
RE: EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 10.11.2014 20:41von Großer • | 1.469 Beiträge | 1256 Punkte
Ob das wirklich ein Schlupfloch ist???
Welcher Spediteur zahlt schon gerne zusätzlich für Hotels???
außerdem geht es ja um die "regelmäßigen Wochenruhezeiten"...auf deutsch: alle,die im 14-Tage-Rhythmus fahren sind nicht davon betroffen...oder mal ein WE draußen sind...
hmmm...Sissy wird dann davon betroffen sein,wenn sie mehrere Wochen draußen bleiben will...und ob sich das dann für den Arbeitgeber noch rechnet,ist fraglich...
RE: EntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesFahrpersonal-gesetzes
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 01.01.2015 23:34von Belinda • | 476 Beiträge | 572 Punkte
Zitat von Purzel im Beitrag #10
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0165
Das ist aber "schwere Kost" für Neujahrstag! Gucke ich mir Morgen mal in Ruhe an.
Zitat
von Gigaherz
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es geht nicht um Hotels..
es geht darum die Fahrer nach hause zu bekommen...
gerade die Ostblocker..die Teils Monate draußen sind und ihre Familien nicht sehen...
da die Belgier und Franzosen hohe Bußgelder verhängen bei der 45er im LKW, fahren viele zum WE da nicht rein und bleiben in D,NL oder L schon stehen. Dies verursacht arge Probleme auf PP und RH. Die sind grenznah völlig überlastet. Nun muss die Regierung reagieren. Und ehrlich gesagt...ich finde es gut. Und es wird nicht bei einem Bußgeld von 60 oder 80€ bleiben. Da wird wohl was höheres im Raum stehen. Lassen wir uns überraschen...
Nein, die Bußgelder sind drastisch für den Unternehmer und es wurde allerhöchste Zeit dafür.
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