Überholvorgang muss vor Verbotsschild abgebrochen werden
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote
22.10.2014 11:22
von
Purzel
• Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Vergangene Woche hatte das "Schneeflocken-Tempolimit" für Aufruhr gesorgt, nun gibt es ein weiteres OLG-Urteil zum Thema "Höchstgeschwindigkeit". Wenn ein Autofahrer einen Überholvorgang nicht vor einem Verbotsschild beenden kann, muss er ihn abbrechen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden...........
RE: Überholvorgang muss vor Verbotsschild abgebrochen werden
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote
22.10.2014 13:46
von
Uli 61 (gelöscht)
...ist doch in einer Art auch logisch.
...ist wie mit den anderen verkehrszeichen auch,fährste mit 100km/h an einem 70km/h schild vorbei und wirst geblitzt,warste 30km/h zuschnell. ...ist der überholvorgang erst nach dem schild beendet ist,haste im überholverbot überholt.