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(I) Bis zu 3.287 Euro - Raser werden auf Italiens Autobahnen mehrmals gestraft

in Neuigkeiten - Aktuelles 16.07.2014 12:25
von Gigaherz • Topmitglied | 9.432 Beiträge | 6441 Punkte

(I) Bis zu 3.287 Euro - Raser werden auf Italiens Autobahnen mehrmals gestraft

Was in Österreich die Section Control ist, das ist in Italien das "Tutor"-System, mit dem auf 2.500 Kilometern italienischer Autobahn Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Das System kann Raser gleich mehrmals bestrafen: "Wer auf mehreren Autobahnabschnitten zu schnell unterwegs ist, erhält pro Abschnitt eine Strafe", so ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl in einer Aussendung am Freitag.

Legt man etwa die über 200 Kilometer lange Strecke von Tarvisio nach Venedig auf der Autobahn zurück, durchfährt man drei Abschnitte. Ist man durchgängig zu schnell unterwegs, muss man infolge auch drei Mal Strafe zahlen. Das auf 35 Abschnitten eingesetzte "Tutor"-System kann so zu Strafen zwischen 41 bis 3.287 Euro führen.

Nachts kostet der Spaß mehr: "Begeht man die Geschwindigkeitsübertretung in der Nacht, also zwischen 22.00 und 7.00 Uhr, fällt die Strafe um ein Drittel höher aus als tagsüber", informierte die ÖAMTC-Expertin.

Das "Tutor"-System ermittelt wie die Section Control durch Überkopf-Messstellen die durchschnittliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Am Beginn der jeweiligen Abschnitte weisen Verkehrsschilder auf die Messungen hin. Die Überschreitung der erlaubten 130 km/h auf der Autobahn kann dann teuer ausfallen. Fährt man etwas zwischen zehn km/h und 40 km/h zu schnell, schlägt sich das noch mit 168 bis 674 Euro zu Buche. Raser, die mehr als 60 km/h zu schnell sind, kostet das dann bereits 821 bis 3.287 Euro. Der Führerscheinentzug ist für sechs bis zwölf Monate möglich.

Der ÖAMTC wies darauf hin, dass Strafen von österreichischen Urlaubern für in Italien begangene Verkehrsdelikte derzeit noch nicht in Österreich vollstreckt werden. Italien hat einen entsprechenden Rechtsakt der EU zur grenzüberschreitenden Strafvollstreckung noch nicht umgesetzt. Bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist jedoch die zwangsweise Einforderung der Strafe sehr wohl möglich.

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