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Feiertagsfahrverbot

in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 03.01.2014 15:56
von Purzel • Admin | 40.614 Beiträge | 24769 Punkte

möchten noch mals darauf hinweissen, dass am 6.1.2014 kein FAHRVERBOT ist, im Sinne von Feiertagsfahrverbot

An allen sonstigen Feiertagen z.B. 6. Januar (Hl. Drei Könige), 15. August (Mariä Himmelfahrt), Buß- und Bettag besteht in Deutschland kein Fahrverbot.

An den regionalen Feiertagen, an denen ein Fahrverbot gilt (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) besteht grundsätzlich keine Transitmöglichkeit, es sei denn, für den Streckenabschnitt wurde eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt. Ausnahmegenehmigungen werden regelmäßig im Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag* (31. Oktober) für einige Autobahnen erteilt. Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte über die Mitgliedsverbände des BGL.

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm


STEFAN: du darfst den Link gerne nutzen


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