in Gesetzesänderungen und Fahrverbote
03.01.2014 15:56
von
Purzel
• Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
möchten noch mals darauf hinweissen, dass am 6.1.2014 kein FAHRVERBOT ist, im Sinne von Feiertagsfahrverbot
An allen sonstigen Feiertagen z.B. 6. Januar (Hl. Drei Könige), 15. August (Mariä Himmelfahrt), Buß- und Bettag besteht in Deutschland kein Fahrverbot.
An den regionalen Feiertagen, an denen ein Fahrverbot gilt (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) besteht grundsätzlich keine Transitmöglichkeit, es sei denn, für den Streckenabschnitt wurde eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt. Ausnahmegenehmigungen werden regelmäßig im Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag* (31. Oktober) für einige Autobahnen erteilt. Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte über die Mitgliedsverbände des BGL.