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Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.11.2013 06:58von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte
Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
Durch Urteil vom 28.11.2013 hat die 10. Kammer die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen abgewiesen.
Die Klägerin - eine Logistikdienstleisterin aus Rehden, die insbesondere in der Automobillogistik tätig ist - lagert auf ihrem Betriebsgelände ständig mehrere tausend Kraftfahrzeuge. Täglich wird eine Vielzahl von Fahrzeugen abgeholt, die den Abholern - insbesondere Fahrern von Speditionen - übergeben werden. Um den Speditionsvorgang zu überwachen, werden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem eigenen Rechner gespeichert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte der Klägerin aufgegeben, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen.
Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil die Klage gegen die Untersagung des Speicherns und die Anordnung des Löschens abgewiesen, weil diese rechtmäßig seien. Nach den hier anzuwendenden Vorschriften des Personalausweisgesetzes sei der Personalausweis ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten - und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen - untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten. Die Kammer hat nicht den Vorwurf gegen die Klägerin erhoben, sie verwende die Daten missbräuchlich. Um den Zweck des Gesetzes zu erfüllten, dürften aber so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden, so dass auch die Praxis der Klägerin zu untersagen sei.
Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Aktenzeichen: 10 A 5342/11
nah da haben wir es doch....
>>>Quelle<<<
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Dich leiden sehen und nicht helfen können, war schmerzlich.
Du hast gekämpft, gehofft und doch verloren.
RE: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.11.2013 09:16von rumtreiber • | 3.149 Beiträge | 3217 Punkte
ich fahr ja oft ( wenn ich denn mal wieder gesund bin ) traumschiffe und proviant für frachtschiffe. dort wird immer schon bei der anmeldung durch die firma eine kopie vom perso verlangt, teilweise auch an den entsprechenden ladestellen. liegt dann bei der einfahrtkontrolle vor bzw der proviantmeister hat die vorliegen.
selbiges gilt für luftfracht und bw transporten
ich finde das zwar nicht wirklich gut, aber da mach ich mir schon lange keinen kopf mehr drum.
wo registrieren wir uns im netz überall!!!!!!!!!!!!!!!
Schrott + Gebühren freie Fahrt
RE: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.11.2013 09:17von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte
von mir jibbet ne kopie....
da iss aber nüscht nich zu sehen..... alles wichtige GESCHWÄRZT......
Ausweisnummer
Geburtsdatum
alles weg.......
und dann in farbe ausgedruckt und eingeschweisst.......
........................und die erkennen es an........ MÜSSEN SIE AUCH !!!!!
..............DENN................... WAS ANDERES JIBBET NICH.....
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Du hast gekämpft, gehofft und doch verloren.
RE: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.11.2013 09:20von BerlinER • Super-Mod | 18.140 Beiträge | 10611 Punkte
Zitat von rumtreiber im Beitrag #8
ich finde das zwar nicht wirklich gut, aber da mach ich mir schon lange keinen kopf mehr drum.
wo registrieren wir uns im netz überall!!!!!!!!!!!!!!!
MACH MIR KEINEN KOPP.....
spätestens wenn wer unfug mit deinem ausweis gemacht hat..... denkst du anders....
"wo registrieren wir uns im netz überall!!!!!!!!!!!!!!"
aber nicht mit 'ner AUSWEISKOPIE......
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Du hast gekämpft, gehofft und doch verloren.
RE: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 29.11.2013 11:55von rumtreiber • | 3.149 Beiträge | 3217 Punkte
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