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29.08.2013 08:50
von
BerlinER
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GEZ verfassungswidrig, Gebühren zurückfordern
GEZ-Gebühr zurückverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. - Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine EX-NDR-Mitarbeiterin, die ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit der TV-Steuer geschrieben hat. Die Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig und die GEZ war es auch.
Die frisch gebackene "Dr." Anna Terschüren könnte Fernsehgeschiche schreiben. Denn in ihrer Doktorarbeit beweist sie klipp und klar, dass nicht nur die GEZ-Gebühr, sondern auch die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist. Hauptgrund: Die "Abgabe" ist eine Zwecksteuer und außerdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt.