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Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 02.11.2011 14:07von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
.für CH, A, D, I, F und weitaus mehr an Infos
http://www.truckinfo.ch/index.php5
http://www.bison-fute.equipement.gouv.fr/diri/Accueil.do
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 02.11.2011 14:09von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Immer wieder ein Thema:
Fahrverbote ab wieviel Tonnen an Sonn- u. Feiertagen
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 04.11.2011 11:34von grande-michi • | 395 Beiträge
ein weiterer guter link zu deutschen feiertagen ... auch die bundesländer abhängigen fahverbote sind übersichtlich aufgelistet!
http://www.schnelle-online.info/LKW-Fahr...eutschland.html
"Stil" ist nicht das ende eines Besens!!!
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 01.06.2012 20:03von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Ferienfahrverbot 2012
Ferienfahrverbot
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August besteht ein generelles Fahrverbot für LkWs an jedem Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Dieses Fahrverbot gilt für alle LkWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Das Sonntagsfahrverbot bleibt weiterhin bestehen.
In Einzelfällen ist es möglich Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Der Antrag ist bei den zuständigen Starßenverkehrsbehörden der Bundesländer zu stellen. Für LkWs die aus den Nachbarstaaten nach Deutschland kommen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Grenzübergang liegt.
Für folgende Fälle gilt das Verbot nicht:
für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen
für Beförderungen von:
1. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
2. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
3. frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
4. leicht verderblichem Obst und Gemüse
Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Beförderungen stehen
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle nötigen Fracht- und Begleitpapiere vorhanden sind. Die Papiere sind bei Kontrollen den zuständigen Personen vorzuzeigen.
Das Ferienfahrverbot gilt auf folgenden Strecken:
auf der A1 - vom Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von der Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
auf der A2/E30 - vom Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
auf der A3 - vom Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
auf der A4/E40 - von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen
auf der A5 - vom Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
auf der A6 - von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
auf der A7 - von der Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von der Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
auf der A8 - von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
auf der A9/E51 - Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Postdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
auf der A10 - Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
auf der A45 - von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
auf der A61 - von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
auf der A81 - von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
auf der A92 - von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
auf der A93 - von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
auf der A99 - von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
auf der A215 - von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
auf der A831 - von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
auf der A980 - von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
auf der A995 - von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz Mücnhen-Süd
auf der B31 - von Anschlussstelle Stockach-Ost der A98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A96
auf der B96/E251 - Neubrandenburger Ring bis Berlin
>>> Quelle <<<
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 05.07.2012 18:45von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Italien: LKW-Fahrverbote 2012
In den Ferienmonaten Juli und August wird das Verbot auch auf freitags und samstags ausgedehnt und zwar von 16.00 bis 23.00 Uhr beziehunsgweise von 7.00h bis 23.00 Uhr. Für die kirchlichen Feiertage 1. November und 8. Dezember gilt die Sonntagsregelung und für den Tag davor das Verbot von 16.00 bis 22.00 Uhr. Das Verbot für die Weihnachtsfeiertage gilt vom 21.Dezember (16.00 Uhr) bis zum 26. Dezember (22.00 Uhr). (rp)
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 30.08.2012 09:37von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Lichtpflicht in Europa: ADAC informiert
Die Lichtpflicht am Tag gilt mittlerweile ganzjährig in 20 europäischen Ländern. „Licht an“ auf allen Straßen heißt es nach ADAC-Aufzählung mittlerweile in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien. Lediglich auf Autobahnen und Straßen außerorts gilt die Verpflichtung in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn.
>>>> Quelle <<<<
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RE: Fahrverbote u. Infos
in Gesetzesänderungen und Fahrverbote 28.10.2013 09:18von Purzel • Admin | 40.616 Beiträge | 24771 Punkte
Fahrverbote an Feiertagen in D
Feiertage im Sinne des § 30 III, IV StVO sind:
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
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